panobischofszell

Es gelten Regeln, an welche sich alle Aussteller halten

 

1. Ausstellerfläche

Standähnliche Aufbauten sind nicht erlaubt. Die Tischfläche von 180 x 80 cm muss eingehalten werden. Die Maximalhöhe der Exponate die über den Tisch ragen dürfen 250 cm nicht überschreiten. Hinter dem Tisch dürfen maximal zwei Plakate o. ähnliches aufgestellt werden. (maximale Höhe 270 cm, maximale Breite 220 cm) - Die Sicht auf die Bühne muss stehts gewährleistet sein. Es ist erlaubt, den Tisch entsprechend "einzukleiden". Z.B. Tischtuch oder eigener Banner bzw. Plakat. Es können auch Waren oder Produkte unter dem Tisch präsentiert werden, sofern das gewünscht ist.

2. Eintritt / Dauer

Interessierte Besucherinnen und Besucher haben freien Zugang. Der Eintritt an die Tisch-Messe ist für die Bevölkerung gratis. Der Anlass beginnt um 10.00 Uhr und dauert bis 17.00 Uhr. Die Aussteller räumen die Tische erst nach 17:00 Uhr ab. Aussteller welche die Messe ohne triftigen Grund vor 17:00 Uhr verlassen werden mit einer Busse bestraft.

3. Restauration

In den Ausstellräumlichkeiten wird ein Restaurant geführt. Es besteht die Möglichkeit sich vor Ort zu verpflegen sowohl für Aussteller als auch die Besucher.

4. Leistungen

In der Teilnahmegebühr ist enthalten:
• ein Normtisch ca. 180 x 80 cm (Höhe 73cm) mit 2 Stühlen
• Eine Steckdose 230 V / 2 kW pro Tisch (CH-Stecker)
• Die Benützung der Messe-Infrastruktur
• Auflistung im Ausstellerverzeichnis evtl.
• Postings auf Facebook

5. Teilnehmende Unternehmen

Es sind Unternehmen der näheren Umgebung bis ca. 30-35 km zugelassen werden. Die Platzzahl ist jedoch beschränkt. Nach Anmeldeschluss

6. Durchführung

Die Tischmesse wird bei einer Mindestanzahl von 30 Ausstellern durchgeführt. Wird die Ausstellung abgesagt, so wird das einbezahlte Tischgeld zurückerstattet.

7. An- Abmeldung / Anmeldeschluss

Die Anmeldung geht ausschliesslich über die Webseite. Beachten Sie den Anmeldeschluss.
Meldet sich ein Aussteller 14 Tagen vor dem Anmeldeschluss schriftlich ab entstehen keine Kosten. Danach kann das Tischgeld nicht mehr erstattet werden.
Da die Teilnehmerzahl beschränkt ist, gilt: Wer sich zuerst anmeldet erhält einen Platz. Danach wird eine Warteliste geführt. Angemeldete Aussteller können jederzeit von jedem auf der Webseite eingesehen werden.

8. Tischgeld / Zahlung

14 Tage vor Beginn fällt das Tischgeld an, das heisst der Betrag von CHF 150.00 muss entsprechend einbezahlt werden. Sie erhalten eine Rechnung. Für Mitglieder des Gewerbevereines Bischofszell und Umgebung kann durch den Verein eine Ermässigung angeboten werden.